Bundestag sichert den rechtlichen Rahmen für die Aufarbeitung von DDR-Zwangsadoptionen
In der Nacht zum vergangenen Freitag hat der Haushaltsausschuss die Haushaltsberatungen für das Jahr 2020 abgeschlossen. Hierzu erklären der für Innen- und Rechtspolitik zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und der für Bildung und Forschung, Aufbau Ost und Petitionen zuständige Stellvertretende Vorsitzende, Arnold Vaatz:
Die politisch motivierte Adoptionsvermittlung in der ehemaligen DDR ist wahrscheinlich eines der letzten nicht aufgearbeiteten Kapitel des SED-Unrechtsregimes. Daher sorgt dieses Kapitel auch 30 Jahre nach dem Fall der Mauer noch immer für viele Fragezeichen. Viele Menschen leiden unverändert unter dem Erlebten, unter bestehender Unsicherheit und der fehlenden Anerkennung erfahrenen Leids.
Mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR haben wir jetzt für die Opfer dieser Zwangsmaßnahmen endlich die Möglichkeit zur Aufarbeitung gesichert. Hierzu wird unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat eine Studie das Kapitel „DDR-Zwangsadoptionen“ umfassend wissenschaftlich aufarbeiten. Darüber hinaus werden eine Vermittlungsstelle und eine DNA-Datenbank als Anlaufstelle für betroffene Personen dienen.
Wir freuen uns, dass wir in den Bereinigungssitzungen des Haushaltsausschusses die Anschubfinanzierung in Höhe von zwei Millionen Euro sichergestellt haben. Hierdurch kann die notwendige Aufklärungsarbeit zügig angegangen werden, um weiter Licht in dieses dunkle Kapitel der DDR-Geschichte zu bringen und Betroffenen zu Sicherheit, Recht und Anerkennung zu verhelfen.