Am 31. Dezember 2017 endete die Frist zur Antragstellung für die Anerkennungsleistung an ehemalige zivile deutsche Zwangsarbeiter. Dazu erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhard Pols: Die Anerkennungsleistung an ehemalige zivile deutsche Zwangsarbeiter ist ein großer Erfolg. Bis zum 31. Dezember 2017 haben 46.336 Personen einen Antrag auf Gewährung der einmaligen symbolischen Leistung in Höhe von 2.500 Euro gestellt. „Anerkennungsleistung an ehemalige zivile deutsche Zwangsarbeiter ist ein großer Erfolg“ weiterlesen
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Zwangsarbeiterentschädigung: Letzte Frist endet am 31. Dezember
2.500 Euro Anerkennungsleistung für deutsche Zwangsarbeiter nur noch bis Jahresende
Dazu erklären die Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen Kreis Unna (BdV), Dr. Bärbel Beutner, und der Vorsitzende der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung der CDU Kreis Unna (OMV), Stephan Wehmeier:
Der Deutsche Bundestag hat 2015 eine langjährige politische Forderung von BdV und OMV aufgegriffen und beschlossen, das erlittene Schicksal der ehemaligen deutschen Zwangsarbeiter mit einer einmaligen finanziellen Leistung in Höhe von 2.500 Euro symbolisch anzuerkennen. Seitdem wurden bereits mehr als 25.000 Anträge auf die Anerkennungsleistung gestellt. Nun läuft allerdings die Frist aus, da Anträge ausschließlich bis zum 31. Dezember 2017 berücksichtigt werden.
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