Bundestag beschließt Entfristung der SED-Rehabilitierungsgesetze
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR beschlossen. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Patrick Sensburg:
Winkelmeier-Becker: „Auch 30 Jahre nach dem Ende der DDR ist die Aufarbeitung des SED-Unrechts immer noch nicht beendet. Dies belegen die nach wie vor sehr hohen Zahlen bei den Anträgen auf Rehabilitierung. Wir wollen mit diesem Gesetz ausdrücklich anerkennen, dass Menschen einen hohen Preis für ihre politische Haltung gezahlt haben. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir an verschiedenen Stellen erheblich nachbessern. Wir haben entschieden, dass die Opfer der politischen Verfolgung in Zukunft eine monatliche Zuwendung bereits dann erhalten, wenn sie eine Freiheitsentziehung von insgesamt 90 statt 180 Tagen erlitten haben. Auch die durch die Verfolgungsmaßnahmen erlittenen Nachteile von damaligen Schülern wurden bedacht. Diese bekommen unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu Ausgleichleistungen. Auch werden die Zwangsadoptionen in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR der wissenschaftlichen Forschung zugänglich gemacht. Ferner haben wir die sogenannte Opferrente und die Ausgleichsleistungen erhöht und eine regelmäßige Überprüfung der Höhe in einem fünfjährigen Turnus gesetzlich vorgeschrieben.“
Sensburg: „Wir als CDU/CSU-Fraktion setzen uns seit Jahren stark für die Aufarbeitung des SED-Unrechts ein. Dennoch gibt es viele Betroffene, die auch nach dreißig Jahren noch nicht oder nicht ausreichend für die von ihnen erlittenen Schädigungen Anerkennung gefunden haben und die weiterhin auf das Durchsetzen ihrer Ansprüche warten. Deshalb freut es mich sehr, dass wir mit diesem Gesetz ein notwendiges und richtiges Signal für die Opfer des SED-Unrechtsregimes setzen.
Geschädigten, die erst spät den Weg zu einem Rehabilitationsverfahren gehen können, droht nun kein Verlust der Rehabilitierungsmöglichkeit zum Jahresende 2019. Die Rehabilitierungsgesetze werden entfristet. Ein wichtiger Schritt ist es auch, die Lage der ehemaligen Heimkinder zu verbessern, welche als Säuglinge oder Kleinkinder in den Einrichtungen landeten und zum Teil bis heute nicht wissen, warum. Umfasst sind auch Kinder und Jugendliche, deren Bezugspersonen aus politischen Gründen in Haft genommen wurden. Zudem ist es für den neuen, zusätzlichen Anspruch nach § 18 Absatz 4 StrRehaG für die ehemaligen DDR-Heimkinder unerheblich, ob die strafrechtliche Rehabilitierung zeitlich vor oder nach dem Inkrafttreten der neuen Regelungen abgelehnt wurde oder wird. Ein weiterer Erfolg ist, dass nun auch Opfer von als rechtsstaatswidrig festgestellten Zersetzungsmaßnahmen erfasst werden und eine Einmalzahlung erhalten. Unter Einbeziehung und Mitberücksichtigung der verschiedenen Situationen der Betroffenen wurde insgesamt ein geeigneter Ausgleich gefunden.“
Hintergrund: Der Bundestag hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR in 2./3.-Lesung beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf, der eine Vorgabe des Koalitionsvertrages umsetzt, werden die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze dauerhaft entfristet. Ferner sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen für die Entschädigung von DDR-Heimkindern vor, die Opfer politischer Verfolgung waren sowie für die Gruppe der verfolgten Schüler. Zugleich setzt die Koalition ein dringendes Anliegen von CDU und CSU um, die wissenschaftliche Forschung zu Fällen von Zwangsadoption in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR zu stärken.